Jochen Stahl
SteuerberaterGeschäftsführer
Grenzüberschreitend handeln, investieren oder leben – mit steuerlicher Beratung für internationale Sachverhalte.
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Internationales Steuerrecht
Deutsche Unternehmen erschließen erfolgreich attraktive ausländische Märkte, während ausländische Unternehmen den deutschen Markt im Blick behalten. Bei diesem Austausch stellen sich jedoch umfangreiche steuerrechtliche Fragen: Die Folgen eines unternehmerischen Auslandsengagements sind meist umfangreich – und ihr Ausmaß wird häufig unterschätzt.
Wir sind auf die steuerlichen Folgen für unsere Mandanten vorbereitet und können Ihnen mit unserer jahrelangen Expertise Sicherheit geben.
Jochen Stahl ist Fachberater für Internationales Steuerrecht und berät Sie gern persönlich zu allen Fragen in diesem Bereich. Zur Vita von Jochen Stahl
Themen
Ihr Engagement im Ausland soll gut betreut sein, damit es keine unliebsamen Überraschungen gibt. Wir sind an Ihrer Seite bei diesen Themen:
Schon ein Büro oder ein Vertreter vor Ort kann eine ausländische Betriebsstätte begründen – mit eigenen Steuerpflichten im anderen Staat. Wer Wirtschaftsgüter ins Ausland verlagert oder als Gesellschafter wegzieht, kann zudem eine Besteuerung stiller Reserven auslösen, ohne etwas zu verkaufen. Solche Folgen prüfen wir mit Ihnen, bevor Sie Ihre Pläne umsetzen.
Die Globalisierung ermöglicht es, Chancen in der ganzen Welt zu nutzen. Ausländische Investoren und Unternehmen begleiten wir steuerlich bei diesen Themen:
Wer in Deutschland Umsätze ausführt, muss sich häufig auch ohne inländischen Sitz für die Umsatzsteuer registrieren lassen. Mit einer Betriebsstätte oder Tochtergesellschaft kommen Ertragsteuern hinzu, und Einkünfte aus der Vermietung deutscher Immobilien sind auch ohne Betriebsstätte hier steuerpflichtig. Wir erstellen die nötigen Steuererklärungen und übernehmen die Korrespondenz mit dem Finanzamt.
Ein Doppelbesteuerungsabkommen ist ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen zwei Staaten, der verhindern soll, dass Einkünfte doppelt steuerlich erfasst werden. Außerdem soll es das Steueraufkommen sichern und eine geordnete Besteuerung in beiden Vertragsstaaten gewährleisten.
Das jeweilige Abkommen regelt im Einzelnen, welcher Staat welche Einkünfte besteuern darf und wie die Doppelbesteuerung vermieden wird – durch Freistellung oder durch Anrechnung der ausländischen Steuer. Die Entlastung kommt dabei oft nicht von selbst: Einbehaltene Quellensteuer lässt sich häufig nur mit einem Erstattungsantrag zurückholen.
Internationales Steuerrecht und internationale Steuerplanung sind komplexe Beratungsbereiche, weil sie sich mit unterschiedlichen nationalen Steuerrechtsordnungen auseinandersetzen müssen. Wir, unsere Partner und unser Netzwerk können Ihnen bei Fragen zur Seite stehen.
Wenn Sie Ihr Glück im Ausland suchen oder Ihnen Liebe oder Beruf außerhalb Deutschlands winken, helfen wir Ihnen bei diesen Themen:
Für Ihre Besteuerung ist meist entscheidend, wo Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben: Daran knüpft die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland an, die grundsätzlich auch ausländische Einkünfte erfasst. Einkünfte, die nach einem Abkommen hier steuerfrei sind, können über den Progressionsvorbehalt dennoch den Steuersatz auf Ihr übriges Einkommen erhöhen.
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